Abonnementbedingungen für Verarca

1. Einführung

1.1. Im Zusammenhang mit der Bestellung eines Demo- oder kostenpflichtigen Abonnements von Verarca durch den Kunden über www.de.verarca.dk oder durch sonstige Kontaktaufnahme mit dem Anbieter akzeptiert der Kunde die nachstehenden Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Verarca als Bestandteil des Abonnementvertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

2. Definitionen:

2.1. In diesen Bedingungen haben die nachstehenden Definitionen die folgende Bedeutung:

2.1.1. „Bedingungen“ bezeichnet diese Abonnementbedingungen für Verarca oder spätere Änderungen derselben gemäß den Bestimmungen unten.

2.1.2. „Verarca“ bezeichnet die Software-as-a-Service-Lösung des Anbieters für Geschäftskunden zur Berechnung von CO₂-Emissionen und zur Klimaberichterstattung.

2.1.3. „Anbieter“ bezeichnet VEP A/S, CVR-Nummer 40706046, Borgergade 28, DK-7323 Give.

2.1.4. „Kunde“ bezeichnet die geschäftlich tätige natürliche oder juristische Person, in deren Namen das Abonnement abgeschlossen oder auf andere Weise Zugang zu Verarca beantragt wird.

2.1.5. „Kundendaten“ bezeichnet Daten des Kunden, die in Verarca importiert und verarbeitet werden, sowie die Ergebnisse der konkreten CO₂-Berechnungen, die Verarca auf Grundlage der Kundendaten durchführt.

3. Annahme der Bedingungen und Änderungen

3.1. Um Zugang zu Verarca zu erhalten, muss der Kunde ein Demo- oder kostenpflichtiges Abonnement abschließen und im Zuge dessen die Bedingungen akzeptieren. Die Bestellung des Abonnements und die Annahme der Bedingungen können über www.de.verarca.dk oder durch sonstige Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erfolgen.

3.2. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden in Verarca, auf der Website des Anbieters sowie per E-Mail an die vom Kunden angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) bekannt gegeben. Die Nutzung von Verarca nach Ablauf der Änderungsfrist gilt als Zustimmung des Kunden zu den neuen/geänderten Bedingungen.

4. Laufzeit des Abonnements, Verlängerung, Auf- und Abstufung

4.1. Der Anbieter bietet verschiedene Demo- und kostenpflichtige Abonnements für die Nutzung von Verarca an. Der Inhalt der angebotenen Abonnements ist auf www.de.verarca.dk einsehbar oder kann beim Anbieter angefordert werden.

4.2. Das vom Kunden gewählte Demo- oder kostenpflichtige Abonnement wird jeweils für 12 Monate abgeschlossen und automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern das Abonnement nicht gemäß Ziffer 11 unten gekündigt wird.

4.3. Sofern nicht anders vereinbart, tritt ein Abonnement an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde das entsprechende Abonnement bestellt und die Bedingungen akzeptiert („Inkrafttretungsdatum“).

4.4. Die vom Anbieter angebotenen Abonnements enthalten unterschiedliche Nutzungslimits basierend auf der Anzahl der verfügbaren Buchungsvorgänge. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das gewählte Abonnement den Anforderungen seines Unternehmens entspricht. Überschreitet der Kunde während einer Abonnementperiode die maximale Anzahl an Buchungsvorgängen, wird das Abonnement automatisch auf das entsprechende höhere Niveau angepasst. Diese Anpassung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Abonnementperiode, in der die Überschreitung erfolgt ist, und der Kunde wird für die Differenz zwischen den Abonnementstufen nachberechnet. Bei zukünftigen automatischen Verlängerungen gilt das angepasste Abonnement als Grundlage.

5. CO₂-Berechnungen

5.1. Wenn die vom Kunden hochgeladenen oder über Integrationen bezogenen Belege gescannt und nicht elektronisch erstellt wurden, nicht mit den verbuchten Beträgen übereinstimmen oder von unzureichender Qualität sind, kann Verarca keine Berechnungen auf Rechnungspostenebene garantieren. In solchen Fällen werden die Berechnungen auf Buchungsebene durchgeführt.

5.2. Verarca ist mit ausgewählten Systemen integriert und kann Berechnungen nur auf Grundlage der über diese Integration bereitgestellten Daten durchführen. Wenn der Kunde Anwendungen von Drittanbietern verwendet, kann Verarca nicht garantieren, dass Daten aus diesen Systemen abgerufen werden können.

6. Nutzung von Verarca durch den Kunden

6.1. Der Anbieter gewährt dem Kunden die Erlaubnis, Verarca gemäß den Nutzungslimits und sonstigen Bedingungen des bestellten Abonnements sowie dieser Bedingungen zu verwenden.

6.2. Der Anbieter stellt Verarca als Online-„Software-as-a-Service“-Dienstleistung bereit, und der Kunde darf Verarca ausschließlich in dieser Form verwenden. Darüber hinaus erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an Verarca oder an Kopien davon.

6.3. Verarca wird dem Kunden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung oder Haftung des Anbieters, vgl. auch Ziffer 13 dieser Bedingungen.

6.4. Verarca darf ausschließlich von den Mitarbeitern des Kunden sowie gegebenenfalls in erforderlichem Umfang von externen Beratern des Kunden genutzt werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nutzung von Verarca durch seine Mitarbeiter und etwaige externe Berater.

6.5. Verarca darf ausschließlich für die vom Anbieter beschriebenen Zwecke verwendet werden und nicht in einer Weise, die gegen geltendes Recht verstößt oder dem Namen oder Ruf des Anbieters oder von Verarca schadet.

6.6. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass seine Nutzung von Verarca, einschließlich der Datenübertragung oder Integration mit anderer Software oder IT-Infrastruktur, keine Rechte Dritter verletzt. Wird der Kunde auf eine mögliche Rechtsverletzung aufmerksam oder hat begründeten Anlass, eine solche zu vermuten, muss er die Nutzung von Verarca unverzüglich einstellen und den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben.

7. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung

7.1. Die Preise für das Abonnement von Verarca bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, die bei Abschluss des ersten Abonnements fällig wird, sowie einer jährlichen Abonnementgebühr, die auf dem gewählten Abonnement basiert. Die jeweils gültigen Preise sind auf www.de.verarca.dk einsehbar. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

7.2. Die jährliche Abonnementgebühr wird jeweils zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex im Monat Oktober des Vorjahres angepasst, mindestens jedoch um 3 %.

7.3. Änderungen der jährlichen Abonnementgebühr können darüber hinaus mit einer Frist von mindestens 90 Tagen zum Ende einer Abonnementperiode angekündigt werden.

7.4. Der Kunde akzeptiert, dass Rechnungen an die beim Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, sofern der Kunde nicht schriftlich eine andere Adresse mitteilt.

7.5. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.

8. Technischer Support

8.1. Der Anbieter leistet technischen Support für die Nutzung von Verarca im Umfang und zu den Zeiten, die auf www.de.verarca.dk angegeben sind. Technischer Support ist im Abonnementpreis enthalten. Beratung zu Klimathemen ist hiervon ausgeschlossen und kann als Zusatzleistung erworben werden.

9. Datenverarbeitung einschließlich Kunden- und personenbezogener Daten

9.1. Ungeachtet des Eigentums des Kunden an den Kundendaten ist der Anbieter berechtigt, diese unter Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Ziffer 14 zur Wartung und Weiterentwicklung von Verarca zu nutzen, einschließlich zum Training der in Verarca integrierten künstlichen Intelligenz (KI), die zur CO₂-Berechnung verwendet wird.

9.2. Der Anbieter ist ferner berechtigt, technische Informationen, die bei der Nutzung von Verarca erhoben oder generiert werden, zu statistischen und analytischen Zwecken zu verwenden. Soweit hierbei personenbezogene Daten der autorisierten Benutzer verarbeitet werden, ist der Anbieter für diese Datenverarbeitung verantwortlich und handelt gemäß seiner Datenschutzrichtlinie, die auf www.de.verarca.dk verfügbar ist.

9.3. Die Parteien sind sich einig, dass der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter fungieren, soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten.

10. Betrieb, Aktualisierungen und Änderungen

10.1. Der Anbieter bemüht sich, einen möglichst störungsfreien Betrieb von Verarca sicherzustellen.

10.2. Geplante Wartungsunterbrechungen werden nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus in Verarca oder auf www.de.verarca.dk angekündigt.

10.3. Bei ungeplanten Ausfällen oder Störungen wird der Anbieter sich bemühen, den Normalbetrieb schnellstmöglich wiederherzustellen. Der Anbieter haftet nicht für geplante oder ungeplante Betriebsstörungen, gleich aus welchem Grund.

10.4. Der Anbieter ist berechtigt, Verarca jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Der Kunde erkennt an, dass solche Änderungen die Funktionsweise von Verarca oder deren Nutzung beeinflussen können.

11. Kündigung

11.1. Der Kunde kann sein Abonnement in Verarca oder schriftlich gegenüber dem Anbieter zum Ende der laufenden Abonnementperiode kündigen.

11.2. Der Anbieter kann das Abonnement mit einer Frist von 6 Monaten oder fristlos bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Insolvenz des Kunden kündigen.

11.3. Bei Kündigung hat der Kunde bis zum Ende der laufenden Abonnementperiode weiterhin Zugang zu Verarca gemäß den bestehenden Bedingungen.

12. Geistige Eigentumsrechte

12.1. Sämtliche Rechte an Verarca und an den durch die Nutzung erzeugten oder verarbeiteten Daten – mit Ausnahme der Kundendaten – gehören dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Diese Rechte werden nicht auf den Kunden übertragen.

12.2. Sämtliche Rechte an individuell entwickelten Lösungen für den Kunden verbleiben ebenfalls beim Anbieter, auch wenn der Kunde hierfür gesondert bezahlt.

12.3. Der Anbieter hat ein unbefristetes, bedingungsloses und unwiderrufliches Recht, Kundendaten in anonymisierter Form zu verwenden.

13. Übertragung

13.1. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, alle Rechte und/oder Pflichten gegenüber dem Kunden an Dritte zu übertragen.

13.2. Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.

14. Haftung des Anbieters

14.1. Die Nutzung von Verarca erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Mängel in CO₂-Berechnungen, Berichten oder sonstigen Leistungen von Verarca sowie nicht für mittelbare Schäden, Datenverluste oder Schäden an der IT-Infrastruktur des Kunden.

14.2. Der Anbieter haftet nicht für Drittanbieterlösungen, die mit Verarca integriert sind, einschließlich deren Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionalität oder Zuverlässigkeit.

14.3. Die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Kunden ist in jedem Fall auf die vom Kunden gezahlten Abonnementgebühren der letzten 12 Monate vor Eintritt des Schadensfalls beschränkt.

15. Vertraulichkeit

15.1. Alle Informationen über den Kunden und dessen Geschäftsbetrieb, die der Anbieter im Zusammenhang mit der Nutzung von Verarca erhält, sind vertraulich und dürfen nicht für andere Zwecke als die Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet oder offengelegt werden.

16. Streitigkeiten

16.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde in Bezug auf die Nutzung von Verarca, einschließlich dieser Bedingungen, unterliegt dänischem Recht. Alle Streitigkeiten werden vor dem Gericht in Kolding (Retten i Kolding) als erste Instanz entschieden.

17. Inkrafttreten

17.1. Diese Bedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024 und ersetzen alle früheren Versionen.

 

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